Die häufigsten Fragen zu Self Storage und Einlagern - und die Antworten darauf!
Die wörtliche Übersetzung „Selbst-Einlagerung“ trifft es schon ganz gut: In unseren zentralen, flexiblen und sicheren Lagerboxen lagern Sie Möbel, Hausrat, volle oder leere Umzugskartons, Materialien, Arbeitsutensilien und andere (momentan) ungenutzte Dinge sauber, trocken und kostengünstig ein – für kurze Zeit, mittelfristig oder eben länger, ganz nach Wunsch.
Ein Mietlager, auch Selbstlagerzentrum, Miet-Box, Self Storage ist ein Angebot bzw. ein Ort zur Lagerhaltung nicht ständig benötigter Möbel und anderer Dinge, das in den 1960ern als Self Storage erstmals in Nordamerika angeboten wurde. (Quelle: Wikipedia)
Laut dem Verband deutscher Self Storage Unternehmen e.V. wird unter Self Storage „das Selbst-Einlagern von Gegenständen durch Privatleute oder Firmen in abgeschlossenen, sicheren, sichtgeschützten und bequem zugänglichen individuellen Mieteinheiten unterschiedlicher Größe bei sehr flexiblen Mietzeiten“ verstanden. (Quelle: Wikipedia)
Die Lagerboxen im freiRaum haben eine Größe zwischen 1 und 18 Quadratmetern. Ihr persönlicher Bedarf an zusätzlichem Stauraum wird von Ihren individuellen Bedürfnissen bestimmt. Dokumente, Unterlagen oder Akten können Sie beispielsweise recht platzsparend eng gepackt einlagern. Möbel hingegen benötigen etwas mehr Platz bei der Einlagerung. Als Faustregel gilt hier: die Einlagerung einer kompletten Wohnung (ohne Küche) erfordert 10-15% der Wohnfläche als Lagerfläche. Denn auch bei der Möbeleinlagerung gibt es, abhängig von der Art der Möbel, Möglichkeiten und Ideen, um Platz zu sparen: Die meisten Möbel heutzutage können relativ einfach auseinander gebaut werden, viele Dinge lassen sich auch über- und ineinander stapeln, und in nicht zerlegbaren Schränken oder Kommoden kann kleineres Lagergut gelagert werden. Zudem lassen sich einige Möbel statt horizontal auch vertikal stellen und durch das Stapeln von Kisten und Kartons lässt sich die Raumhöhe gut nutzen.
Im freiRaum gibt es Lagerboxen unterschiedlicher Größen. Die kleinsten Boxen haben eine Grundfläche von einem Quadratmeter. Der größte Lagerraum hat 18 Quadratmeter Grundfläche. Dazwischen gibt es noch so ziemlich jede andere Größe. Die Deckenhöhe beträgt in allen Lagerboxen circa 3 Meter.
Was, wenn Sie nach kurzer Zeit merken, dass Sie nicht mehr ausreichend Platz in Ihrem Lagerraum haben? Oder Sie haben inzwischen kräftig aussortiert und brauchen nun eine kleinere Lagerbox? Bei uns im freiRaum ist das kein Problem: Sie können auch nach Vertragsabschluss die Größe Ihres Lagerraumes Ihrem aktuellen Platzbedarf anpassen. Damit Sie weiterhin quasi maßgeschneiderten Stauraum haben, können Sie ganz unkompliziert eine andere Größe auswählen*. Es fallen keine Gebühren für Sie an – die Mietpreise Ihrer neuen Box richten sich dann nach der jeweils neu gewählten Box. Die Größe lässt sich nachträglich jederzeit Ihren aktuellen Bedürfnissen anpassen. Auch nach Vertragsabschluss können Sie die Größe der Box noch ganz unkompliziert neu wählen, wenn sich Ihre Anforderungen ändern. Dabei richten sich die anfallenden Kosten immer nach der Größe der neuen Box.
* abhängig ist dies selbstverständlich von der Verfügbarkeit der anderen Boxengrößen.
Sie benötigen den zusätzlichen Platz nur kurz? Bei freiRaum kein Problem: unsere Mindestmietzeit beträgt lediglich einen Monat. Bei größeren Lagerboxen (ab 8m²) sind auch kürzere Mietzeiten möglich – sprechen Sie uns einfach an!
Eine Begrenzung der Mietdauer nach oben gibt es im freiRaum nicht. Sie nutzen Ihre Lagerbox so lange, wie Sie sie brauchen. Der Mietvertrag verlängert sich dabei immer um einen weiteren Monat, solange Sie ihn nicht aufkündigen.
Grundsätzlich ist es bei uns auch möglich, eine Lagerbox kurzfristig anzumieten - dies muss nicht immer am ersten eines Monats geschehen. Fragen Sie einfach bei uns an!
Mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist bleiben Sie bei der Auflösung Ihres Lagers äußerst flexibel.
Ja! Im freiRaum dürfen sowohl Privatleute als auch Firmen oder Geschäftstreibende unsere Lagerboxen anmieten. Für beide Einlagerungsvarianten gelten die gleichen Voraussetzungen.
Zu Ihrer freiRaum Lagerbox haben sie täglich Zugang, auch an Sonn- und Feiertagen. An 365 Tagen im Jahr haben Sie dank Ihres modernen Transponders also Zutritt zu Ihrem Lagerraum, immer zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr. Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, ist unsere Store Managerin zu den Geschäftszeiten gerne für Sie da.
Ja! Der freiRaum besitzt einen breiten Haupteingang und ein großes Rolltor – zum Ausladen Ihres Lagergutes können Sie bis an die Tür fahren. Innerhalb des Lagers gibt es eine Rampe. So können Sie Ihre Kartons, Möbel, Akten etc. mit einer der Transporthilfen, die wir im Lager kostenfrei für Sie bereitstellen, bequem in Ihr Lager bringen. Im Eingangsbereich stehen für Sie Transportwagen, Rollbretter, Sackkarren und kleine Hubwagen zur Verfügung.
Die Kaution für Transponder und Steckschloss in Höhe von 50,-€ sind Vertragsabschluss bzw. bei Schlüsselübergabe in bar zu entrichten. Für die Zahlung der Monatsmieten bieten wir momentan SEPA-Lastschrift und Überweisung (Dauerauftrag) sowie Barzahlung an. Die Monatsmieten werden zum 1. jeden Monats, bzw. bei Anmietung nach dem 1. eines Monats sofort, und jeweils im Voraus fällig.
Unsere Sicherheitsmaßnahmen umfassen eine 24-stündige Video-Überwachung an strategischen Punkten innerhalb und außerhalb der Lagerhalle, eine Alarmanlage mit Aufschaltung zum Sicherheitsdienst, eine Rauch- und Wärmeabzugs-Anlage, begrenzten Zugang durch den elektronischen Transponder (nur Kunden also) und Ihr Steckschloss.
Momentan bieten wir eine im Mietpreis inbegriffene Versicherung für das Lagergut bis zu einem Wert von 1000,-€ an. Werte, die darüber hinausgehen, müssen Sie bei Bedarf/Interesse selbst versichern. In der Regel kann man die eingelagerten Güter über die eigene Hausratversicherung mit versichern (Außenversicherung bzw. Schutz bei Außenlagern) – informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen.
Generell ist es ganz Ihnen überlassen, was Sie in Ihrem Lagerraum einlagern möchten. Allerdings sind ein paar wichtige Einschränkungen zu beachten. Unzulässig sind, aus Sicherheitsgründen, ethischen Gründen oder wegen Verbotes durch die Gesetzgebung, z.B.:
- verderbliche Waren wie z.B. Lebensmittel
- Lebewesen jeglicher Art (Tiere, Pflanzen)
- giftige, ätzende, radioaktive Stoffe sowie Chemikalien (z.B. Giftmüll, Asbest)
- Suchtmittel bzw. verbotene Substanzen und verbotene Gegenstände
- Feuergefährliche, brennbare oder explosionsgefährliche Gegenstände und Substanzen wie zum Beispiel Gas, Öl, Farben, Benzin oder Lösungsmittel
- Waffen, Munition, Sprengstoffe
- sowie andere potenziell gefährliche Materialien
- geruchs-oder rauchbildende Gegenstände
- wertvolle Kunstgegenstände, echte Teppiche und Pelzwaren
- Wertgegenstände wie Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Uhren
- zulassungspflichtige KFZ
- unrechtmäßig erworbene Gegenstände